Prüfsachverständige

Unser Büro ist als Prüfsachverständigenbüro für Brandschutz gemäß PrüfVBau bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen.

Wir prüfen schnell und unbürokratisch entsprechend der Anforderungen nach Art.62 (3) BayBO, überwachen Ihr Bauvorhaben und stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus.  

Unsere Zulassung umfaßt hierbei über Bayern hinaus das gesamte Bundesgebiet.

  • Gebäude der GKL 5 gemäß Art.2 (3) BayBO
  • Gebäude eingestuft als Sonderbauten gemäß Art.2(4) BayBO
  • Gebäude mit Antrag auf Abweichungen
  • Mittelgaragen und Großgaragen
  • deutschlandweit